Für Handwerksbetriebe mit eigener Website gibt es drei rechtliche Grundbausteine, die in der Praxis am häufigsten fehlen oder fehlerhaft umgesetzt sind: das Impressum, die Datenschutzerklärung und der korrekte Umgang mit Cookies und externen Diensten. Alle drei sind kein Selbstzweck – sie schützen Sie vor Abmahnungen und schaffen gleichzeitig Vertrauen bei Ihren Website-Besuchern.

Das Impressum: Pflicht für praktisch jede Website

Nach § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz) ist ein Impressum für geschäftsmäßige digitale Dienste grundsätzlich erforderlich – auch für Einzelunternehmer und kleine Handwerksbetriebe. Es muss unter anderem enthalten:

  • Vollständiger Name und ladungsfähige Anschrift des Betriebs
  • Kontaktmöglichkeit (Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
  • Bei eingetragenen Betrieben: Handwerksrolle bzw. zuständige Kammer, ggf. Handelsregistereintrag
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden
  • Bei Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG): entsprechender Hinweis üblich

Ein häufiger Fehler: Das Impressum ist zwar vorhanden, aber über mehrere Klicks kaum auffindbar. Es muss laut Gesetz „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar" sein – in der Praxis bedeutet das: ein klar beschrifteter Link im Footer, von jeder Unterseite aus erreichbar.

Die Datenschutzerklärung: Muss zu den tatsächlichen Diensten passen

Die Datenschutzerklärung ist nach Art. 13 DSGVO Pflicht, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden – und das ist bei praktisch jeder Website der Fall, allein durch den Website-Aufruf und ein Kontaktformular. Der häufigste Fehler ist eine generische Vorlage, die nicht zu den tatsächlich eingesetzten Diensten passt: Wird beispielsweise Google Fonts direkt von Google-Servern geladen, muss das in der Datenschutzerklärung stehen. Wird stattdessen datenschutzfreundlich über einen EU-Server geladen, entfällt dieser Punkt – die Erklärung muss aber entsprechend angepasst sein.

Relevante Punkte für die meisten Handwerker-Websites:

  1. Welche Daten werden bei einem Kontaktformular erhoben, wie lange gespeichert, wohin gesendet?
  2. Werden Schriftarten, Karten oder andere Elemente von externen Servern geladen (z. B. Google Maps, YouTube-Einbettungen)?
  3. Wird ein Tracking- oder Analyse-Tool eingesetzt (z. B. Google Analytics)? Falls ja: Einwilligung und entsprechende Cookie-Hinweise sind zwingend erforderlich.
  4. Werden Daten an Dritte weitergegeben (z. B. Terminbuchungs- oder E-Mail-Marketing-Tools)?

Cookie-Hinweise: Nur nötig, wenn tatsächlich etwas eingewilligt werden muss

Ein weit verbreiteter Irrtum: Jede Website brauche einen Cookie-Banner mit „Alle akzeptieren"-Button. Tatsächlich sind nach der ePrivacy-Regelung nur Cookies bzw. Dienste einwilligungspflichtig, die nicht technisch notwendig sind – etwa Tracking- oder Marketing-Cookies. Eine Website ganz ohne Tracking-Cookies, die z. B. auch Schriftarten datenschutzkonform über einen EU-Server statt direkt von Google lädt, braucht rechtlich streng genommen keinen Consent-Banner im klassischen Sinn. Ein kurzer, informierender Hinweis mit Link zur Datenschutzerklärung ist in solchen Fällen ausreichend und wirkt zudem aufgeräumter als ein aufdringlicher Cookie-Banner.

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel bietet eine praxisnahe Einordnung, ersetzt aber keine individuelle Rechtsberatung. Für eine rechtssichere Umsetzung von Impressum, Datenschutzerklärung und Cookie-Hinweisen – insbesondere bei speziellen Diensten oder Datenverarbeitungen – empfiehlt sich die Prüfung durch einen Rechtsanwalt oder Datenschutzbeauftragten.

Die häufigsten Fehler in der Praxis

  • Impressum und Datenschutzerklärung wurden einmal erstellt und nie an neue Funktionen (z. B. ein neues Buchungstool) angepasst.
  • Generische Textvorlagen aus dem Internet, die nicht zu den tatsächlich eingesetzten Diensten passen.
  • Kontaktformulare ohne Hinweis auf die Datenverarbeitung direkt am Formular.
  • Google Maps oder YouTube werden eingebettet, ohne dass die Datenschutzerklärung dies erwähnt.

Fazit

DSGVO-Konformität ist kein einmaliges Häkchen, sondern muss zur tatsächlichen technischen Umsetzung Ihrer Website passen. Wer bewusst auf Tracking-Cookies verzichtet und Dienste datenschutzfreundlich einbindet, reduziert den rechtlichen Aufwand spürbar – und wirkt gleichzeitig vertrauenswürdiger auf Besucher, die zunehmend sensibel für das Thema Datenschutz sind.

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DSGVO-Grundlagen von Anfang an mitgedacht

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